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FAQ - häufig gestellte Fragen

Antwort 8:

Zunächst ist es wichtig, dass Sie sich darüber informieren, in welcher Weise die Verpflichtung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming gegeben ist. Dabei können Sie sich u.a. auf die folgende Gesetze beziehen: Zu nennen sind hier v.a. der EG Vertrag, der sog. Amsterdamer Vertrag http://ec.europa.eu/employment_social/gender_equality/legislation/ectreaty_de.html und die Umsetzungsbeschlüsse des Bundes und der Länder, bzw. auch von Wohlfahrtsverbänden, sowie das Landesgleichstellungsgesetz.

Auch das Land Baden-Württemberg fasste 2002 den Beschluss, GeM in der Landesverwaltung umzusetzen („Chancengleichheit als Leitprinzip Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung; Bericht über Phase 1; September 2004, Sozialministerium).

GeM ist allerdings ein längerfristiger und komplexer Organisationsentwicklungsprozess und daher empfehlen wir Ihnen, sich Verbündete in ihrer Institution und im politischen Umfeld zu suchen. Häufig bilden in den Institutionen Gleichstellungsengagierte sog. Initiativgruppen, die den Umsetzungsprozess anschieben. In Kommunen kann es sinnvoll sein, mit einem Gemeinderatsbeschluss zu starten.

Veränderungsprozesse sind aber ohne die Verantwortung und Beteiligung der Führungsspitze nicht denkbar (top-down-Ansatz). Insofern stehen Sie vor der Aufgabe, Ihre Führungskräfte anzusprechen und sie mit ins Boot zu holen. Hier ist der Hinweis auf die Verpflichtung zur Umsetzung von GeM erfahrungsgemäß eine Hilfe.

Es macht auch Sinn, am Anfang die Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen der eigenen Institution systematisch zu analysieren.

Weitere Hinweise finden Sie u.a. auf den folgenden Internetseiten:
www.gender-mainstreaming.net
und
http://www.genderkompetenz.info/
www.sm.baden-wuerttemberg.de/de/Gender_Mainstreaming/82083.html

 

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