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FAQ - häufig gestellte Fragen

Antwort 4:

Nein, leider nicht. In der Frage wird zunächst der Zugang zu den Maßnahmen angesprochen. Auch wenn Ihre Maßnahmen beiden Geschlechtern grundsätzlich gleichermaßen offen stehen, so sind damit noch nicht gleiche Zugangsvoraussetzungen garantiert.

Beispiel: In der außerschulischen Jugendarbeit soll die Elternarbeit verstärkt werden. Sie laden zu einem Gesprächsabend ein, es kommen aber fast ausschließlich Mütter. Da die Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern immer noch sehr ausgeprägt ist, ist es für Väter eher rollenuntypisch, sich für Erziehungsfragen zu engagieren. Somit ist die Überlegung anzustellen, wie es gelingen kann, auch die Väter - spezifisch - anzusprechen.

Der zweite Teil der Frage betrifft die "Gleichbehandlung". Auch dies entspricht nicht dem Gender Mainstreaming Ansatz, da die Lebenswirklichkeit der Geschlechter auch heute noch sehr unterschiedlich ist. Daher wirken scheinbar neutrale Maßnahmen auf Frauen und Männer bzw. Mädchen und Jungen auch unterschiedlich. GeM bedeutet daher, zunächst die Unterschiede im Hinblick das jeweilige Handlungsfeld wahrzunehmen und entsprechende gendersensible Umsetzungskonzepte zu entwickeln.

Beispiel: Handlungsfeld Wohnungslosigkeit. Die Anzahl obdachloser Männer und Frauen ist sehr unterschiedlich, die Ursachen von Obdachlosigkeit sind bei Männern andere als bei Frauen, der Umgang mit der Situation (ggf. Leben auf der Straße) auch. Dies müssten die Maßnahmen im Hinblick auf Ansprache, Gestaltung und Wirkung berücksichtigen.

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