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FAQ - häufig gestellte Fragen

Antwort 3:

Nein, eine quantitativ paritätische Besetzung sagt noch nichts über Geschlechtergerechtigkeit aus. In typischen Frauen- bzw. Männerberufen ist es z.B. vielleicht schon ein Erfolg, wenn nur 10 % des jeweils anderen Geschlechts erreicht werden.

Oft wird auch gesagt, Männer und Frauen sollten entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Zielgruppe in den Maßnahmen vertreten sein. Aber auch dies greift zu kurz, denn die Frage der Beteiligung hängt mehr von den gleichstellungspolitischen Zielen ab, die mit der Maßnahme verfolgt werden .

Beispiel: Frauen stellen z.Zt. bundesweit etwa 28 bis 33 % der ExistenzgründerInnen. Wenn Sie in geförderten Maßnahmen lediglich gemäß diesem Anteil vertreten sind, so geht davon keine gleichstellungspolitische Wirkung aus, Frauen müssten also überproportional vertreten sein.

Anders verhält es sich jedoch, wenn es um die Besetzung von Gremien und Entscheidungspositionen geht. Hier spricht die EU KOM vom Ziel der "ausgewogenen Beteiligung" und quantifiziert dies mit mindestens 40 % und höchstens 60 % eines Geschlechts.

Unter dem Gesichtspunkt der Repräsentanz der Geschlechter (z.B. bei Vereinsvorständen) ist zu fordern, dass Männer und Frauen mindestens entsprechend ihrem Anteil (an Aktiven/der Mitgliedschaft..) vertreten sind. Forschungen haben jedoch gezeigt, dass die Chance zur echten Einflussnahme erst dann gegeben ist, wenn die Minderheiten wenigstens 1/3 ausmachen. Daher ist zu fordern, dass das unterrepräsentierte Geschlecht wenigstens zu 1/3 vertreten sein sollte, auch wenn der Anteil z.B. in der Mitgliedschaft geringer ist.

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