Antwort: Ja! Die Verpflichtung zum Gender Mainstreaming gab es schon in der letzten Förderperiode (2000 – 2006). Sie ergibt sich aus dem 1999 ratifizierten Amsterdamer Vertrag (Artikel 2 und 3) und wurde somit in die ESF Verordnung (pdf, 70 kb) aufgenommen.
Für die neue Förderperiode (2007 – 2013) gilt:
„die zukünftige ESF-Verordnung zeigt noch deutlicher den Einsatz der EU beim Abbau ungleicher Behandlung von Frauen und Männern. Spezielle Maßnahmen für Frauen gehen einher mit einem soliden Ansatz zur Gleichstellung der Geschlechter, um die Erwerbsbeteiligung sowie das berufliche Weiterkommen von Frauen zu erleichtern“.
In Baden – Württemberg ist jetzt das Operationelle Programm maßgeblich. Welche gleichstellungspolitischen Verpflichtungen sich hieraus bzw. aus anderen Dokumenten ergeben haben wir für Sie in der folgenden Handreichung zusammengestellt (Handreichung 1, pdf, 900 kb).